Lesezeit: 4 Minuten;
Am 20.11. fand die diesjährige Buß- und Bettags Veranstaltung für die MSS 11 und 12 vom der vierten bis zur sechsten Stunde Aula statt. Nach einer Einführung von Frau Heintz klärte uns
der Dienstleiter der Polizeistelle Annweiler, Falko Grote über Medien, beziehungsweise die Nutzung dieser, auf.
Welche Fotos darf man weiterleiten, welche nicht? Wann darf man Fotos machen und in welchen Situationen macht man sich strafbar? Wo lauern Gefahren beim Teilen von Fotos, was sind die eigenen
Rechte und wie kann man sich schützen?
Diese und mehr Fragen wurden im Laufe dieses Vortrags beantwortet und anhand von Fallbeispielen erklärt.
Eine meiner Meinung nach sehr wichtige und sinnvolle Aktion, bei der wir vieles erfahren haben, was man vielleicht so gar nicht wusste.
Wir leben in einer Gesellschaft, in der immer jüngere Menschen ein eigenes Handy besitzen und dieses zum Fotos machen und teilen nutzen. Das ist mittlerweile so selbstverständlich, dass
viele sich gar nicht bewusst sind, was mit ihren Fotos überhaupt passieren kann und dass man sich allein mit dem Besitz bestimmter Fotos strafbar macht. Auch die KI kann inzwischen sehr
realistische Bilder mit dem eigenen Gesicht darauf anfertigen - es braucht also grade mal ein Bild von dir, mit dem zahlreiche Fake-Bilder generiert werden können. Das kann man zuhause aus Spaß
machen, aber es kann eben auch bei Menschen passieren, die weniger gutes im Sinn haben.
Auch Erpressung durch den Besitz bestimmter Fotos kommt immer wieder vor.
Da die Aktion leider nur für zwei Klassenstufen durchgeführt wurde, wobei das Thema wie ich finde auch besonders jüngere anspricht, habe ich hier einige grundlegende Dinge, die ich aus dem Vortrag mitgenommen habe, gesammelt und aufgelistet.
- Beim Verschicken eines Fotos wird automatisch mitgeschickt, wann und oft auch wo dieses mit welchem Gerät aufgenommen wurde.
- Arbeitgeber googeln ihre Bewerber. Was man jetzt ins Netz stellt, weil man denkt, es ist nichts dabei, kann auch noch Jahre später von Menschen gefunden werden.
- Wer sich auf eine öffentliche Veranstaltung (Demonstration, etc.) begibt, willigt automatisch ein, fotografiert und somit veröffentlicht werden zu dürfen.
- Man darf keine Einzelpersonen ohne deren Zustimmung fotografieren — auch nicht, wenn man ein Foto von einem Park macht und eine oder mehrere Personen sind groß und gut darauf erkennbar.
- Prominente Persönlichkeiten dürfen an öffentlichen Orten fotografiert werden, selbst wenn sie nicht gerade auftreten.
- Polizeibeamte oder Rettungssanitäter dürfen nicht auf ihrer Arbeit fotografiert oder gefilmt werden.
- Im oder am eigenen Haus darf man grundsätzlich nicht fotografiert werden.
- Im Schwimmbad sind Aufnahmen generell verboten.
Fühlt euch frei, Punkte, die ihr wichtig fandet und aus der Veranstaltung mitgenommen habt, in den Kommentaren hinzuzufügen.
Meiner Meinung nach sind Medienrechte ein sehr komplexes Thema und die Veranstaltung hat Aufklärung hinsichtlich dessen bereitet. Auch wenn den meisten die meisten Punkte klar waren, hat man doch
auch Dinge erfahren, die man so nicht wusste.
In einer Gesellschaft, wo Fotos machen und verschicken für die meisten selbstverständlich ist, finde ich es wichtig, über die Rechte und Gefahren hiervon aufzuklären, spezifisch auch jüngere
Schüler:innen, die sich den Konsequenzen noch nicht so bewusst sind.
Julia
Kommentar schreiben