· 

Wendepunkt in dem Rechtsstreit zwischen AfD und der Stadt Annweiler

Lesezeit: 2 Minuten;

 

Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte der AfD die Veranstaltung im Hohenstaufensaal, am 23.3.24 untersagt, da kein gültiger Mietvertrag vorlag. Der Gerichtsprozess kam zustande, weil die Stadt der Afd an diesem Termin eine Nutzung des Hohenstaufensaals kündigte. Die Afd ging darauf mit einem Eilantrag vor das Neustädter Verwaltungsgericht und verlor.

Nun wurde aber dieses Gerichtsurteil vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz außer Kraft gesetzt. Das neue Urteil besagt: Die AfD darf am Samstag, den 23.3.2024 den Bürgerdialog mit AfD-Chef Tino Chrupalla veranstalten. Als Begründung gibt das Oberverwaltungsgericht an, dass der Anspruch der Partei, eine solche Veranstaltung zu organisieren, einen höheren Wert hat als ein fehlender Mietvertrag.

Auch die politischen Positionen der AfD wäre kein Indikator, um der Partei den Saal zu verweigern.

Nun wird die AfD an diesen Samstag den Bürgerdialog veranstalten.

Gegenwehr erhält sie trotzdem durch die "Omas gegen Rechts","fridays for future Landau" oder "verdi".

Diese Gruppen rufen zu einer Gegendemonstration auf. Diese soll um 12 Uhr vor dem Hohenstaufensaal stattfinden.

Die Schülervertretung und die Schülerzeitung rufen auch auf, an der Demonstration teilzunehmen. Deswegen organisierten wir auch eine Durchsage an alle Schüler:innen. Es ist wichtig, dass sich alle der Gefahr, die von der AfD ausgeht, bewusst sind. Außerdem sollten wir als Schulgemeinschaft ein Zeichen für Demokratie, Vielfalt, Menschenrechte und Toleranz setzen. Wir bitten alle Schüler:innen, an der Demonstration teilzunehmen!

 

Lasse

 

Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/annweiler-vs-afd-oberverwaltungsgericht-entscheidet-100.html Abgerufen am 22.3.2024


Wenn ihr mehr über dieses Thema erfahren wollt, haben wir hier die vergangenen Artikel zusammengefasst:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0